Unsere Leistungen
Finanzbuchhaltung
Die korrekte Verbuchung der Belege und Zahlungsvorgänge in der Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für Gewinnermittlung und Steuerdeklaration. Für Mandantschaft ohne eigenes Controlling ist die Buchhaltung außerdem die erste Informationsquelle zu ihrer wirtschaftlichen Lage. Moderne IT-Systeme unterstützen dabei, entscheidend für den Weg vom Beleg zur richtigen Buchung sind aber kompetente Mitarbeitende mit Verständnis für die Abläufe im Unternehmen, Kenntnis des Handels- und Steuerrechts und Bewusstsein für mögliche Fehlerquellen.
Lohnbuchhaltung
Die Angestellten sind der wichtigste Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens – und selbstverständlich erwarten sie eine zeitnahe und korrekte Lohnabrechnung. Gleichzeitig bestehen Finanzamt und Sozialversicherung auf fristgerechten und einwandfreien Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweisen. Diese Pflichten übernehmen wir für unsere Mandantschaft. Als Ansprechpartner für die „Nettolohnoptimierung“ können wir gleichzeitig Hinweise geben, welche Zusatzleistungen für die Mitarbeitenden ohne zusätzliche Steuern und Beiträge möglich sind.
Jahresabschlüsse und Überschussrechnungen
Die jährliche Gewinnermittlung ist für jedes Unternehmen obligatorisch: wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht sowie Überschussrechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende. Sie erhalten nachprüfbare und belastbare Zahlen, die in einem ausführlichen Gespräch erläutert werden. Je nachdem, ob sich der Jahresabschluss vor allem an die Bank oder das Finanzamt richtet, üben wir gesetzliche Wahlrechte nach Möglichkeit so aus, dass unsere Mandantschaft den gewünschten Eindruck nach außen vermittelt.
Unsere Steuerkanzlei steht für individuelle Beratung mit größter Qualität und Sorgfalt. Als Steuerberater verstehen wir uns als Dolmetscher zwischen Steuerrecht und gesundem Menschenverstand.
Dr. Bernd Weiser + Christian Till
Steuererklärungen
Die Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen ist eine klassische Aufgabe der Steuerberatung. Neben den jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen z. B. für Umsatzsteuer und Ertragsteuern, unterstützen wir auch bei außergewöhnlichen Erklärungen wie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zur Bedarfswertfeststellung für Unternehmen und Immobilien.
Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Bürger und Bürgerinnen durch das Verwaltungshandeln des Staates in ihren Rechten beschränkt werden, bietet der Rechtsstaat Möglichkeiten, durch Rechtsbehelfe dagegen vorzugehen. Wir unterstützen Sie im Steuerrecht bei der Wahrung Ihrer Interessen durch die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, d. h. bei Einsprüchen gegenüber den Finanzbehörden und Klagen vor dem Finanzgericht.
Betriebsprüfungen
Bei allen Arbeitgebern finden regelmäßig Betriebsprüfungen statt, um Lohnsteuerabzug und Sozialversicherungsbeiträge zu überwachen. Auch die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der Unternehmen werden durch das Finanzamt vor Ort kontrolliert. Für die Betroffenen ist dies eine besondere Situation, für uns Routine. Wir bieten unaufgeregte Unterstützung beim Kontakt mit den Prüferinnen und Prüfern, sprechen deren Fachsprache und bereiten Unterlagen zweckmäßig und für die Verwaltung nachvollziehbar auf.
Professionelle Schulungen
Für Mandanten und Mandantinnen mit eigener Finanzbuchhaltung halten wir inhouse oder in unseren Räumlichkeiten Schulungen zu besonderen Themen oder steuerlichen Neuregelungen. Entweder finden diese in regelmäßigem Turnus, z. B. als jährliche Updates und Refresher, oder fallweise bei besonderen Neuerungen oder Schulungsbedarfen statt.
Steuerliche Gestaltungsberatung
Bei unternehmerischen Entscheidungen helfen wir, die steuerlich optimalen Entscheidungen zu treffen. Dies betrifft vor allem grundsätzliche Überlegungen zur Wertschöpfungskette und Unternehmensstrukturierung, aber auch bedeutsame einzelne Geschäftsvorfälle.
Unternehmenserwerb und ‑veräußerung
Wir unterstützen unsere Mandantschaft beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen nicht nur mit steuerlichem Rat, sondern können ihnen auch mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand weiterhelfen. Denn neben der Wahl der richtigen Rechtsform und der steueroptimalen Vertragsgestaltung sind auch die richtige Preiskalkulation und gelungene Aufbereitung der Werte, beispielsweise für die finanzierende Bank, entscheidend für den unternehmerischen Erfolg.
Unternehmensübergabe und Nachfolgeregelung
Wenn Vermögensübertragungen geplant werden, sehen wir unsere Aufgabe ganz wesentlich darin, als verschwiegener Ansprechpartner mit unseren Mandanten und Mandantinnen auch die außersteuerlichen Motive für eine Vermögensübertragung zu diskutieren und zu hinterfragen. Erst anschließend kann der steueroptimale Weg zum angestrebten Ziel gefunden werden. Hier bringen wir dann unseren steuerlichen Sachverstand in den Bereichen Bewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer ein.
Früher konnten Unternehmen eine einzige Bilanz aufstellen. Heute sind es meist drei Bilanzen mit ganz unterschiedlichen Vorgaben und Zielsetzungen: Handelsbilanz, Publizitätsbilanz und Steuerbilanz.
Dr. Bernd Weiser + Christian Till
Wer wir sind
Dipl.-Kfm.
Dr. Bernd Weiser
Steuerberater
Dipl.-Kfm.
Christian Till
Steuerberater

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Termine außerhalb dieser Zeiten sind selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.